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Bundesfreiwilligendienst: Kristina Schröder startet Informationskampagne

Bundesfreiwilligendienst: Kristina Schröder startet Informationskampagne

Ab dem 1. Juni 2011 kann sich jeder im Bundesfreiwilligendienst engagieren.

18.05.2011

Berlin. Am 16. Mai 2011 haben Kristina Schröder, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und mehrere Freiwillige symbolisch die ersten Verträge zum neuen Bundesfreiwilligendienst unterzeichnet. Gleichzeitig startet unter dem Motto „Zeit das Richtige zu tun" eine breit angelegte Informationskampagne zum Bundesfreiwilligendienst.

Die Kampagne solle Freiwillige für den am Gemeinwohl orientierten Dienst begeistern und Trägern wie Einsatzstellen Informationsmaterial an die Hand geben.

Das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst ist am 3. Mai 2011 in Kraft getreten. Mit dem Bundesfreiwilligendienst will die Bundesregierung rund 35.000 Männern und Frauen pro Jahr die Möglichkeit zum Einsatz bieten, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung. Damit stehe erstmals auf Bundesebene ein attraktives Angebot auch für Frauen und ältere Menschen, die sich in einem Freiwilligendienst engagieren wollen bereit.

Bundesfreiwilligendienst: Jüngere Freiwillige bekommen Kindergeld


Gleichzeitig werden die Möglichkeiten des Engagements für jüngere Freiwillige ausgeweitet. Der Bundesfreiwilligendienst tritt mit dem Wegfall des Zivildienstes ab dem 1. Juli neben das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Beide Dienste werden dabei weitgehend gleich ausgestattet, gemeinsam durchgeführt und verwaltet.

"Ich habe mich dafür stark gemacht, dass die Bundesfreiwilligen künftig auch Kindergeld erhalten. Es freut mich, dass dies gelungen ist. Damit stellen wir sicher, dass kein Freiwilliger und keine Freiwillige benachteiligt werden“, betont Bundesfamilienministerin Schröder.

Mit der Regelung zum Kindergeld wurden eine weitere Angleichung zwischen Bundesfreiwilligendienst und FSJ/FÖJ geschaffen. Auch der gesetzliche Höchstsatz für das Taschengeld wurde vereinheitlicht. Freiwillige können so zwischen beiden Angeboten frei wählen, ohne ihre Entscheidung vom Kindergeld oder der Höhe des Taschengelds abhängig zu machen.

Der Bundesfreiwilligendienst im Überblick

  • Der Bundesfreiwilligendienst soll Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen stehen.
  • Wie in den Jugendfreiwilligendiensten soll der Einsatz in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate dauern.
  • Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung zu leisten. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich.
  • Wie der Zivildienst soll auch der Bundesfreiwilligendienst nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte führen, sondern allein unterstützende Tätigkeiten beinhalten.
  • Der Bundesfreiwilligendienst soll in den bisher von Zivis besetzten Plätzen und Bereichen geleistet werden können. Zudem sollen die Einsatzbereiche zum Beispiel auf Sport, Integration, Kultur und Bildung erweitert werden.
  • Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.
  • Das Taschengeld hat in Ost und West eine einheitliche Obergrenze. Es wird wie im FSJ/FÖJ nicht vorgegeben, sondern frei mit den Trägern vereinbart.
  • Die Eltern der Freiwilligen erhalten Kindergeld.
  • Der Bund fördert nach den Planungen des BMFSFJ die Freiwilligendienste künftig mit 350 Millionen Euro pro Jahr.

Einsatzstellen, die freie Plätze haben, sollen sich dazu melden und auf der offiziellen Internetseite des BFD www.bundesfreiwilligendienst.de eintragen. Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst auch unter www.bmfsfj.de.

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