Auf eigenen Füßen, Leben

Das darfst du mit 18 alles immer noch nicht

Freie Fahrt mit 21!

30.09.2011

Du glaubst, mit 18 wird alles leichter? Bestimmt! Leider gibt es aber auch jetzt noch Einschränkungen. Welche das sind? Wir verraten es dir!

Hohe politische Ämter bekleiden
Dein großes Ziel ist es, dich in den Landtag wählen zu lassen? Dann musst du dich wohl noch etwas gedulden: Denn erst mit 21 darfst du hier kandidieren. Gleiches gilt übrigens für den Bundestag: Möchtest du hier Mitglied werden, musst du ebenfalls noch drei Jahre warten, bis du zum Zuge kommst.

Fahrlizenz für große Brummis
Ihr träumt davon, einen LKW- oder Bus-Führerschein zu machen? Auch dann müsst ihr euch bis zum 21. Geburtstag gedulden. Ab dann aber gibt es für Fahrlizenzen jeglicher Art keine Hürden mehr.

Städte regieren!

Du willst Bürgermeister werden? In Bayern und Sachsen steht einer politischen Karriere im höchsten politischen Amt der Stadt ab dem 21. Geburtstag nichts mehr im Wege. Die Planungsphase kann also schon mal eingeläutet werden.

Kinder adoptieren
Ob es nun wirklich schon ein Thema in jungen Jahren ist, sei dahingestellt. Fakt aber ist: Wer ein Kind adoptieren möchte, darf das ab seinem 21. Lebensjahr zumindest rein rechtlich tun.

Im Ausland ans Steuer
Auch wer im Ausland Autos mieten möchte, muss das 21. Lebensjahr schon vollendet haben. Sonst wird’s nix mit der Rundreise auf eigene Tour.

Alkohol in Amerika
Auch im Land der unbegrenzten Möglichkeiten darfst du jetzt abends feiern gehen und legal Alkohol kaufen. Einer Reise in die Staaten steht also rein feiertechnisch nichts mehr im Wege.

Weitere Artikel zum gleichen Thema

Studium, Ausbildung, Beruf

Auch ohne Master erfolgreich

Man muss nicht fünf Jahre studieren, um am Ende einen spannenden Beruf mit tollen Aufstiegschancen zu ergattern. Das weiß Waldemar (27), der bei einem Landmaschinenkonzern als Referent für Materialfluss arbeitet, aus eigener Erfahrung. Er entschied sich nach seinem Logistik Bachelor dazu, direkt in die Arbeitswelt einzusteigen. Uns hat er erzählt, warum … »

Studium

Gut zu wissen: Die Studienplatzklage

Interview mit dem auf Studienplatzklagen spezialisierten Rechtsanwalt René Pichon von der Kanzlei Pichon & Pichon aus Recklinghausen. »

Studium

Das Dialogorientierte Serviceverfahren (Teil I)

Das Dialogorientierte Serviceverfahren – Zunächst nur Pilotpjojekt – Erneut Bewerbungschaos zum Wintersemester 2012/2013? Teil I: Die Geschichte des Dialogorientierten Serviceverfahrens und Der - vorgesehene - Probebetrieb im WS 2012/2013 »

Der Abiturient auf Facebook

Der Abiturient auf YouTube

2011 hat Patrick Pollmeier die Kategorie "Gestaltung" bei unserem Kreativ-Wettbewerb gewonnen. Mit dem folgenden Video hat er sich gerade bei der Filmhochschule Köln beworben. Schaut es Euch an!

Weitere Videos findet ihr auf unserem YouTube-Kanal!