Aus eigener Interesse mal eine Frage. Kann eine üngenügende schriftliche Leistung (d.h. beide Klausuren 0 Punkte) durch die somi Note ausgeglichen werden?
Meine Lehrerin meinte heute, es könnte sein, dass ungenügende Leistungen auch nicht durch mündliche Leistung ausgeglichen werden kann.
Ganz konkret geht es um das erste Halbjahr Stufe 13.